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D-Kader-Richtlinien |
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Im LSVb-BW werden talentierte und leistungswillige Segler/innen in den Leistungskadern D1, D2, D3, D4 und D/C gefördert. Das Förderungssystem entspricht den jeweils geltenden Richtlinien des Landesausschusses Leistungssport (LA-L) und ist auf das Leistungs-Förderkonzept des Deutschen Segler-Verbandes (DSV) abgestimmt. Dem Kader gehören Einzelsegler/innen und Mannschaften an, bei denen sich Perspektiven für eine mögliche Aufnahme in den Bundeskader des DSV abzeichnen. Die leistungssportliche Förderung wird über staatliche Mittel bzw. über Eigenmittel des LSVb-BW finanziert. |
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1.
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Grundkriterien
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1.1 |
Die Aufnahme in einen der Leistungskader des LSVb-BW ist an formale Kriterien gebunden. Aus der Erfüllung dieser Kriterien lässt sich jedoch kein Rechtsanspruch auf eine Kaderberufung ableiten. |
1.2 |
Die Kaderauswahl erfolgt in einem komplexen Verfahren, in dem das Alter, die Jahresrangliste, wichtige Einzelresultate, die Landessichtungsregatten, das Sichtungstraining im Herbst, das Trainerurteil und Vorschläge der Fördergruppen-Koordinatoren und der KV berücksichtigt werden. |
1.3 |
Die Entscheidung über die Kaderzugehörigkeit trifft der Sportausschuss des LSVb-BW auf Vorschlag der D-Kaderkommission und der Empfehlung des jeweils zuständigen Landestrainers. |
1.4 |
Die Kaderbenennung gilt jeweils für ein Sportjahr. Sie erfolgt zum 1.12. mit Wirkung zum 1. 1. des folgenden Sportjahres und wird zum 1.5. erneut überprüft. |
1.5 |
Die Zusammenstellung der Leistungskader erfolgt im Sinne einer gezielten und möglichst effektiven Förderung im Wettkampfsegeln. Bei der Kaderaufstellung müssen die begrenzten Etatmittel des Verbandes berücksichtigt werden. |
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2.
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Verpflichtungen der Kader-Segler/innen
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2.1 |
Teilnahme an den vorgeschriebenen Trainings- und Schulungsmaßnahmen. |
2.2 |
Bereitschaft zum systematischen Leistungstraining. |
2.3 |
Vorlage einer mit dem Landestrainer abgesprochenen Jahresplanung bis zum 1.3. des laufenden Sportjahres. |
2.4 |
Teilnahme an den Wettkämpfen, die in der Jahresplanung festgelegt wurden. |
2.5 |
Informationspflicht über etwaige wesentliche Veränderungen (Umfeld, Mannschaft, Verletzungen u. ä.) gegenüber dem zuständigen Landestrainer. |
2.6 |
Teilnahme an den vorgeschriebenen sportmedizinischen Untersuchungen. |
2.7 |
Mitgliedschaft in einem dem LSVb-BW angeschlossenen Verein. |
Werden die unter Punkt 2 genannten Verpflichtungen unbegründet nicht erfüllt, kann es zum Ausschluss aus dem Landeskader führen. |
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3.
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Mindestanforderungen
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3.1 |
D/C-Kader: jeweils gültige Qualifikationskriterien des DSV |
3.2 |
D4-Kader: Regattaerfahrung auf internationaler Ebene im Großfeld und im Seerevier, nationales Spitzenniveau im Jugend- oder Juniorenbereich |
3.3 |
D3-Kader: Platz im ersten Drittel der letztgültigen DSV-Rangliste |
3.4 |
D2-Kader: Platz in der ersten Hälfte der letztgültigen DSV-Rangliste |
3.5 |
D1-Kader: Teilnahme an der Landesjugendmeisterschaft im betreffenden Sportjahr |
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