D-Kader-Richtlinien


Im LSVb-BW werden talentierte und leistungswillige Segler/innen in den Leistungskadern D1, D2, D3, D4 und D/C gefördert. Das Förderungssystem entspricht den jeweils geltenden Richtlinien des Landesausschusses Leistungssport (LA-L) und ist auf das Leistungs-Förderkonzept des Deutschen Segler-Verbandes (DSV) abgestimmt.
Dem Kader gehören Einzelsegler/innen und Mannschaften an, bei denen sich Perspektiven für eine mögliche Aufnahme in den Bundeskader des DSV abzeichnen. Die leistungssportliche Förderung wird über staatliche Mittel bzw. über Eigenmittel des LSVb-BW finanziert.
1.
Grundkriterien
1.1
Die Aufnahme in einen der Leistungskader des LSVb-BW ist an formale Kriterien gebunden. Aus der Erfüllung dieser Kriterien lässt sich jedoch kein Rechtsanspruch auf eine Kaderberufung ableiten.
1.2
Die Kaderauswahl erfolgt in einem komplexen Verfahren, in dem das Alter, die Jahresrangliste, wichtige Einzelresultate, die Landessichtungsregatten, das Sichtungstraining im Herbst, das Trainerurteil und Vorschläge der Fördergruppen-Koordinatoren und der KV berücksichtigt werden.
1.3
Die Entscheidung über die Kaderzugehörigkeit trifft der Sportausschuss des LSVb-BW auf Vorschlag der D-Kaderkommission und der Empfehlung des jeweils zuständigen Landestrainers.
1.4
Die Kaderbenennung gilt jeweils für ein Sportjahr. Sie erfolgt zum 1.12. mit Wirkung zum 1. 1. des folgenden Sportjahres und wird zum 1.5. erneut überprüft.
1.5
Die Zusammenstellung der Leistungskader erfolgt im Sinne einer gezielten und möglichst effektiven Förderung im Wettkampfsegeln. Bei der Kaderaufstellung müssen die begrenzten Etatmittel des Verbandes berücksichtigt werden.
2.
Verpflichtungen der Kader-Segler/innen
2.1
Teilnahme an den vorgeschriebenen Trainings- und Schulungsmaßnahmen.
2.2
Bereitschaft zum systematischen Leistungstraining.
2.3
Vorlage einer mit dem Landestrainer abgesprochenen Jahresplanung bis zum 1.3. des laufenden Sportjahres.
2.4
Teilnahme an den Wettkämpfen, die in der Jahresplanung festgelegt wurden.
2.5
Informationspflicht über etwaige wesentliche Veränderungen (Umfeld, Mannschaft, Verletzungen u. ä.) gegenüber dem zuständigen Landestrainer.
2.6
Teilnahme an den vorgeschriebenen sportmedizinischen Untersuchungen.
2.7
Mitgliedschaft in einem dem LSVb-BW angeschlossenen Verein.
Werden die unter Punkt 2 genannten Verpflichtungen unbegründet nicht erfüllt, kann es zum Ausschluss aus dem Landeskader führen.
3.
Mindestanforderungen
3.1
D/C-Kader: jeweils gültige Qualifikationskriterien des DSV
3.2
D4-Kader: Regattaerfahrung auf internationaler Ebene im Großfeld und im Seerevier, nationales Spitzenniveau im Jugend- oder Juniorenbereich
3.3
D3-Kader: Platz im ersten Drittel der letztgültigen DSV-Rangliste
3.4
D2-Kader: Platz in der ersten Hälfte der letztgültigen DSV-Rangliste
3.5
D1-Kader: Teilnahme an der Landesjugendmeisterschaft im betreffenden Sportjahr